Rehasport in der Praxis

Verordnung über 50 ÜbungseinheitenGruppentraining mit maximal 15 Teilnehmern

Für die Teilnahme am Rehabilitationssport benötigt der Patient eine Verordnung (“Formular 56″) seines Arztes und die Kostenübernahmeerklärung seiner Krankenkasse. In der Regel umfasst die Verordnung 50 Übungseinheiten, welche in maximal 18 Monaten zu absolvieren sind. Abweichungen hiervon und die Häufigkeit bestimmt der Arzt.

Rehabilitationssport wird als Training in der Gruppe angeboten. Je nachdem, was die jeweils persönlichen Voraussetzungen sind, kommen Gruppenkurse in einem der nachfolgenden Bereiche in Betracht:

●    Orthopädischer Rehasport
Hockergymnastik
Diabetiker-Sport
Wassergymnastik
 
Die Gruppen umfassen nicht mehr als 15 Teilnehmer und ermöglichen hilfreichen Erfahrungsaustausch mit anderen Menschen.

 

SGR Ahrensburg e.V.
Kornkamp 46c
22926 Ahrensburg
 
Tel.: 04102 – 206 85 52
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